· Fachbeitrag · Leibrentenversicherung
Schenkung einer Rentenversicherung mit Todesfallabsicherung
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Bei der Schenkung einer Rentenversicherung mit Todesfallabsicherung handelt es sich um zwei Erwerbe, nämlich einerseits den Erwerb des Rentenbezugs und andererseits den Erwerb der Todesfallleistung ‒ so entschied kürzlich das FG Münster mit Urteil vom 27.10.21. |
Sachverhalt
Die Erblasserin E schloss im Jahr 2017 eine Leibrentenversicherung ab, bei der der Versicherungsnehmer (VN) einen Einmalbetrag an die Versicherung zahlt, um lebenslang eine monatliche Rente zu erhalten, die aus einem Garantiebetrag und aus einem Überschussanteil besteht. Im Todesfall der versicherten Person soll der noch nicht durch die garantierte Rente aufgezehrte Rest des Einmalbetrags als Todesfallleistung ausgezahlt werden. VN und versicherte Person war E. Am 22.12.17 schenkte E ihrer Tochter (Klägerin K) mit Wirkung vom 1.1.18 die Rechte aus der Rentenversicherung und behielt sich ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht an der Versicherung vor. Das FA behandelte den Vorgang wie folgt:
- Es setzte Schenkungsteuer auf den 22.12.17 i. H. v. 0 EUR fest. Der Kapitalwert der Rentenzahlungen entsprach dem Kapitalwert des Nießbrauchs, sodass sich diese Werte aufhoben.
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