· Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeit
Berliner Testament: Verjährter Pflichtteilsanspruch kann steuerlich geltend gemacht werden
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Der Alleinerbe kann nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen nun gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend machen und als Nachlassverbindlichkeit vom Erwerb abziehen, wenn der Anspruch bereits verjährt ist - so das Schleswig-Holsteinische FG. |
Sachverhalt
Der Kläger K war Alleinerbe seiner Stiefmutter S. Im Jahr 1986 errichteten S und der Vater V des K ein Testament, worin sie sich gegenseitig zu Alleinerben und den K zum Erben des Überlebenden einsetzten (Berliner Testament). V verstarb in 2003, S verstarb in 2014. K gab in seiner ErbSt-Erklärung seinen eigenen Pflichtteilsanspruch gegen S als Nachlassverbindlichkeit an. Das FA lehnte dies ab, da der Pflichtteilsanspruch verjährt sei.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist begründet. Aufgrund des Berliner Testaments wurde K beim Tod des V von seinem gesetzlichen Erbrecht (§ 1922 Abs. 1 BGB, § 1924 Abs. 1 BGB) ausgeschlossen. Mit dem Erbfall entstand bei ihm ein Anspruch auf den Pflichtteil (FG Schleswig-Holstein 4.5.16, 3 K 148/15, Abruf-Nr. 190991, Revision eingelegt, BFH II R 17/16).
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