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  • · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeit

    Bestandskräftiger ErbSt-Bescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung geändert

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | War im Zeitpunkt der ErbSt-Festsetzung nicht sicher, ob eine ESt-Belastung der Erben hinsichtlich eines Sanierungsgewinns des Erblassers überhaupt entstehen wird, kann, wenn nachträglich die wirtschaftliche Belastung eintritt, der bestandskräftige ErbSt-Bescheid nach § 6 Abs. 2 BewG i. V. mit § 5 Abs. 2 BewG geändert werden und die ESt als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden - so das Schleswig-Holsteinische FG. |

     

    Sachverhalt

    Der Erblasser E war an einer KG beteiligt, die einen steuerfreien Sanierungsgewinn erzielte. Nach Eintritt der Festsetzungsverjährung des ErbSt-Bescheids änderte das FA die ursprüngliche Gewinnfeststellung der KG und setzte den Sanierungsgewinn erstmals als nicht steuerfrei fest. Die Klägerin K und ihre beiden Brüder, die Erben des E, beantragten, die nun festgesetzte, auf E entfallende ESt, als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen. Das FA lehnte dies mit Verweis auf die Festsetzungsverjährung der ErbSt-Festsetzung ab.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Klage ist begründet (Schleswig-Holsteinisches FG 14.10.16, 3 K 112/13, Abruf-Nr. 191327, Revision eingelegt, BFH II R 36/16). Die wirtschaftliche Belastung durch die ESt-Festsetzung ist erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung der ErbSt-Festsetzung eingetreten.