· Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeit
ESt des Erblassers trotz Festsetzungsverjährung der ErbSt eine Nachlassverbindlichkeit?
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Es kommt regelmäßig vor, dass Steuerbescheide des Erblassers auch Jahre nach seinem Tod geändert und ESt nachträglich festgesetzt wird. Steuerschulden des Erblassers stellen in der Regel Nachlassverbindlichkeiten beim Erben dar. Nun stellt sich die Frage, ob Steuernachzahlungen auch noch berücksichtigt werden können, wenn für die Erbschaftsteuer bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. |
Sachverhalt
Der Erblasser (E) war an einer KG beteiligt, die einen steuerfreien Sanierungsgewinn erzielte. Nach Eintritt der Festsetzungsverjährung des ErbSt-Bescheides änderte das FA die ursprüngliche Gewinnfeststellung der KG und behandelte den Sanierungsgewinn als nicht steuerfrei. Die Klägerin (K), die mit ihren beiden Brüdern Miterbin des E war, beantragte daraufhin, die nunmehr festgesetzte ESt zu 1/3 als Nachlassverbindlichkeit i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzuziehen. Das FA lehnte dies mit Verweis auf die Festsetzungsverjährung der ErbSt ab. Das FG Schleswig-Holstein (14.10.16, 3 K 112/13, EFG 16, 1965) hat einer Korrektur nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zwar eine Absage erteilt, der Klage aber dennoch stattgegeben. Der ErbSt-Bescheid könne nach § 6 Abs. 2 BewG i. V. m. § 5 Abs. 2 BewG geändert werden.
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