26.09.2024 · Nachricht · Nachlassverbindlichkeit
Erbschaftsteuerliche Folgen einer zivilrechtlich unwirksamen Vermächtnisanordnung des Vorerben
| Nach Auffassung des FG München (17.1.24, 4 K 379/21; Rev. BFH: II R 3/24, Abruf-Nr. 243934 ) ist die testamentarische Anordnung von Vermächtnissen durch den Vorerben hinsichtlich des zur Nacherbschaft gehörenden Vermögens grundsätzlich unwirksam. Dies hat zur Folge, dass der Abzug als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim Nacherben ausgeschlossen ist. |
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