06.09.2019 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten
Beraterkosten für berichtigte Steuererklärung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten
| Steuerberatungskosten, die der Erbe für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlt hat, mindern die ErbSt. Kosten für die Räumung der Eigentumswohnung des Erblassers sind nicht abzugsfähig. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig