· Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten
ESt-Vorauszahlungen als Nachlassverbindlichkeit
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Der Erbe kann die gegen den im III. Quartal des Jahres verstorbenen Erblasser festgesetzten ESt-Vorauszahlungen für das IV. Quartal des Todesjahres als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen. |
Sachverhalt
Am 15.8.14 verstarb E. Alleinerbe und Gesamtrechtsnachfolger wurde sein Sohn, der Kläger K. In der ErbSt-Erklärung machte K die mit Bescheid vom 25.11.13 gegen E festgesetzten ESt-Vorauszahlungen (VZ) für das III. und IV. Quartal 2014 als Nachlassverbindlichkeiten geltend. ESt-Schulden des Erblassers aus dem VZ, in den der Todeszeitpunkt des Erblassers falle, seien auch dann als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn es sich um ESt-VZ handele.
Das FA akzeptierte den Abzug der ESt-VZ für das III. Quartal 2014, nicht aber für das IV. Quartal 2014. Die ESt-VZ für das IV. Quartal 2014 gehöre nicht zu den berücksichtigungsfähigen Schulden, da ihre Entstehung nach dem Todestag liege. Nach R E 10.8 Abs. 4 ErbStR 2011 entstünden die ESt-VZ jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die VZ zu entrichten sind.
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