· Nachricht · Nachlassverbindlichkeiten
Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers
| In gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.2.22 (S 3810, BStBl I 22, 224) wurde dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten i. S. v. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zu qualifizieren sind. |
Für vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, gilt danach Folgendes:
- Die Steuerberatungskosten stellen Nachlassverbindlichkeiten dar, soweit der Erblasser noch zu Lebzeiten die Steuerberatung beauftragt hat.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig