· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
Steuerhinterziehung des Erblassers - Abzug von Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Valder, Ginster Theis Klein & Partner mbB, Brühl
| Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass aus einer Hinterziehung resultierende Steuerschulden des Erblassers nur als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden können, soweit aufgrund einer tatsächlichen Steuerfestsetzung durch das FA eine wirtschaftliche Belastung des Erben vorliegt. Bislang war entsprechend dem erbschaftsteuerlichen Stichtagsprinzip die materiell richtige Steuer in voller Höhe abzugsfähig, soweit der Erbe das FA zeitnah nach dem Tod des Erblassers über die Steuerhinterziehung des Rechtsvorgängers in Kenntnis gesetzt hatte. |
Sachverhalt
Die Erblasserin hatte Erträge aus einem in Luxemburg angelegten Vermögen verschwiegen. Nach ihrem Tod hat der Erbe dies gegenüber dem FA angezeigt. Im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung wurde die Höhe der Kapitalerträge festgelegt. Aufgrund fehlender Währungsangaben ging das FA teilweise von DM-Beträgen aus und rechnete in EUR-Beträge um. In seiner ErbSt-Erklärung gab der Erbe - abweichend von der zu geringen Festsetzung - Nachlassverbindlichkeiten aus Steuerschulden in Höhe der materiell richtigen Steuer an. Das FA berücksichtigte jedoch lediglich die in den geänderten ESt-Bescheiden tatsächlich festgesetzte Steuer nebst Zinsen. Dagegen richtete sich die Klage des Erben vor dem Niedersächsischen FG (20.2.13, 3 K 365/12), welches sich der Auffassung des Erben anschloss. Das FA ging in Revision.
Entscheidungsgründe
Der BFH hob die Entscheidung des FG auf und gab dem FA recht (BFH 28.10.15, II R 46/13, Abruf-Nr. 183986).
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