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  • · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten

    Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des Nacherben sind abzugsfähig

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG i. V. m. § 1 Abs. 2 ErbStG erwerbsmindernd bei der Besteuerung der Schenkung zu berücksichtigen. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar ‒ so der BFH in seiner Entscheidung vom 6.5.21. |

     

    Sachverhalt

    Die Eltern hatten ihre Söhne, darunter Kläger K, als Nacherben nach dem letztversterbenden Elternteil eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters schenkte die Mutter M, die Vorerbin war, dem K ein Grundstück aus dem Nachlassvermögen. Einer seiner Brüder machte nach dem Tod der M deswegen gegen den K zivilrechtliche Herausgabeansprüche geltend. Aufgrund eines Vergleichs leistete K zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche eine Zahlung. K beantragte daraufhin beim FA die Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung und die erwerbsmindernde Berücksichtigung der Vergleichszahlung. Das FA lehnte dies ab. Das FG Münster (14.2.19, 3 K 1237/17 Erb, EFG 19,730) gab der Klage jedoch statt. Die Abfindungszahlung des K sei nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG steuermindernd zu berücksichtigen. Die Zahlung sei ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 AO.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Revision des FA ist unbegründet (BFH 6.5.21, II R 24/19, Abruf-Nr. 225178). Zivilrechtlich gilt: