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  • 27.03.2024 · Nachricht · Nießbrauch

    Untergegangenes Nießbrauchsrecht erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage des Grundstücks

    | Der Klägerin stand aufgrund eines Vermächtnisses ihres verstorbenen Lebensgefährten Y der Nießbrauch an einem vermieteten Bürogebäude zu. Eigentümer des Objekts waren nach dem Tod des Y dessen Söhne Y1 und Y2 jeweils zur Hälfte. Die Klägerin gab in der Folge ihr hälftiges Nießbrauchsrecht hin, um die Grundstückshälfte von Y1 unbelastet zu erwerben. Im Streitfall kam es damit zum gesetzlichen Untergang des hälftigen (obligatorischen) Nießbrauchsrechts (§ 1072 i. V. m. § 1063 BGB). Wird ein Nießbrauchsrecht hingegeben, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben, ist der Wert des Nießbrauchsrechts als Anschaffungskosten zu erfassen – so das FG Köln mit Urteil vom 20.10.22 (6 K 1506/17, Abruf-Nr. 237637 ; Rev. BFH: IX R 14/23). |