· Fachbeitrag · Nießbrauch
Verhindert ein Verkehrswertgutachten die Anwendung von § 14 Abs. 2 BewG?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| In ErbBstg 12/2024 (Seiten 300 ff.) wurden Steuerrisiken beim Vorbehaltsnießbrauch beleuchtet. Thema war u. a. das aus § 14 Abs. 2 BewG entstehende Risiko bei einem frühzeitigen Tod des Begünstigten. Nun stellt sich die Frage, ob sich das Risiko umgehen lässt ‒ konkret durch die Bewertung des Grundstücks auf Basis der in § 198 BewG enthaltenen Öffnungsklausel mittels Verkehrswertgutachten. |
Grundsatz: Abzug der Nießbrauchbelastung i. R. d. Steuerfestsetzung
Lastet auf einem Grundstück ein Nießbrauch, dann wird dieser im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung mit dem nach § 14 Abs. 1 BewG ermittelten Wert als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt. Denn die Belastung hat bei der typisierenden Grundbesitzbewertung noch keine Berücksichtigung gefunden.
Beachten Sie | In diesem „Normalfall“ ist das in Ausgabe 12/2024 vorgestellte und in § 14 Abs. 2 BewG verankerte Steuerrisiko zu beachten. Hat die Laufzeit des Nießbrauchs eine bestimmte Mindestlaufzeit nicht erreicht, hat eine Korrektur der steuermindernd in Abzug gebrachten Nachlassverbindlichkeit zu erfolgen.
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