27.05.2021 · Nachricht · Nießbrauchsrecht
Begünstigung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
| Der Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist nach §§ 13a, 13b ErbStG a. F. (hier: Streitjahr 2014) begünstigt (BFH 25.11.20, II R 9/19, Abruf-Nr. 222185 ). |
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