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  • 19.12.2013 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Bremen

    Schleichende Unwirksamkeit einer Abfindungsvereinbarung – Vereinbarung mit minderjährigem Erben nicht genehmigungsfähig

    | Das Kind hat als Gesamtrechtsnachfolger seiner Mutter einen Anspruch auf Vertragsanpassung gegenüber den übrigen Gesellschaftern, wenn sich die Differenz zwischen dem Buchwertanteil der Erblasserin und ­ihrem Ertrags­wertanteil zum Todeszeitpunkt dermaßen vergrößert hat, dass ein Festhalten an der Abfindungsbeschränkung durch die gesellschafts­vertragliche Buchwertklausel nicht mehr zumutbar ist. Die ­Genehmigung für eine auf dem Buchwert beruhende Abfindungsvereinbarung ist dann zu versagen (OLG Bremen 13.3.13, 4 UF 7/12, ZEV 13, 460, Abruf-Nr. 132939 ). |