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  • · Fachbeitrag · Privates Veräußerungsgeschäft

    Kauf eines Miterbenanteils kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks ‒ so der BFH in seinem Urteil vom 26.9.23 (IX R 13/22 ). Der BFH hält insoweit an seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr fest. |

     

    Sachverhalt

    Erblasserin E wurde vom Kläger K (52 %) sowie ihren beiden Kindern (je 24 %) beerbt. Zum Nachlass gehörte auch Grundbesitz. K und die Kinder der E wurden im Grundbuch als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. Mit Vertrag vom 27.4.17 übertrugen die Kinder der E ihren Erbanteil an einen Dritten. Nach der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts übertrug dieser die von den beiden Kindern der E erworbenen Erbanteile mit Vertrag vom 20.10.17 auf den K. Zugleich wurde die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt.

     

    K veräußerte mit Vertrag vom 9.2.18 den aus dem Nachlass stammenden Grundbesitz. Das FA sah in dem Erwerb der Erbanteile durch K die anteilige entgeltliche Anschaffung des Grundbesitzes i. H. v. 48 % und behandelte den Verkauf des Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft. Die Klage blieb erfolglos (FG München 21.7.21, 1 K 2127/20, EFG 22, 1907).