· Fachbeitrag · Sachleistungsanspruch
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Hat der Erblasser Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, erhöht sich der Nachlass um einen Sachleistungsanspruch der Erben gegen das Bestattungsunternehmen. Die Kosten der Bestattung sind im Gegenzug im vollen Umfang steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen ‒ wie der BFH in seinem Urteil vom 10.7.24 (II R 31/21 ) klargestellt hat. |
Sachverhalt
Der Kläger K und seine Schwester sind Erben ihrer im Jahr 2019 verstorbenen Tante (Erblasserin E). E hatte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und das Bezugsrecht für die Versicherungssumme zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen zur Deckung der Kosten ihrer Bestattung abgetreten. Das Bestattungsunternehmen berechnete nach dem Tod der E einen Betrag von 11.653,96 EUR. Davon bezahlte die Sterbegeldversicherung 6.864,82 EUR.
Das FA berücksichtigte bei der Festsetzung der ErbSt einen Sachleistungsanspruch auf Bestattungsleistungen i. H. v. 6.864 EUR und die Pauschale für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG i. H. v. 10.300 EUR. K war der Ansicht, die angefallenen Erbfallkosten seien in voller Höhe abzugsfähig, da sie vorliegend den Pauschbetrag von 10.300 EUR übersteigen würden. Wenn die Sterbegeldversicherung als Sachleistungsanspruch gegen das Bestattungsunternehmen dem Nachlass hinzuzurechnen sei, seien auch die entstandenen Nachlassverbindlichkeiten wertmindernd zu berücksichtigen. Das FG Münster (19.8.21, 3 K 1551/20 Erb, EFG 21, 1840) wies die Klage ab. Der BFH sah das aber anders.
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