12.09.2016 · Fachbeitrag · Schenkung
Freigebige Zuwendung: Schweizer Einzelkonto wird von einem Ehepartner auf den anderen übertragen
| Eine freigebige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er hierfür die Feststellungslast – so der BFH am 29.6.16. |
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