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  • · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    • 1. Zwischenberechtigte i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 HS. 2 ErbStG sind alle Personen, die während des Bestehens eines Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten.
    • 2. Der Besteuerung ausgeschütteter Vermögenserträge steht nicht entgegen, dass der Berechtigte bereits vor Änderung der Rechtslage durch das StEntlG 1999/2000/2002 einen gesicherten Anspruch auf Ausschüttung aller künftigen Trusterträge erlangt hatte.

    Sachverhalt

    Die Erblasserin, US-amerikanische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in New York, begründete im Jahr 1983 zugunsten der Klägerin K, deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Deutschland, einen Trust nach US-amerikanischem Recht (Alt-Trust). Am 1.7.97 errichtete K in New York einen eigenen Trust (Grantor´s Trust), wobei sie selbst zur alleinigen Begünstigten des Trustvermögens und der Erträge bestimmt wurde. K übertrug sämtliche Rechte aus dem Alt-Trust auf den Grantor´s Trust. Ab dem 1.7.97 wurden die laufenden Erträge sowie Teile des Vermögens des Alt-Trusts ausschließlich an den Grantor´s Trust ausgeschüttet. K erhielt Ausschüttungen aus dem Grantor´s Trust.

     

    FA und FG (FG Baden-Württemberg 15.7.10, 7 K 37/07, ErbBstg 11, 266) vertraten die Auffassung, die Ausschüttungen des Alt-Trusts an den Grantor´s Trust seien als Erwerb der K zu besteuern. Nach Ansicht der K sei der Alt-Trust keine Vermögensmasse ausländischen Rechts und K keine Zwischenberechtigte i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG.