29.10.2019 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Keine Beschränkung der Erbenhaftung für Erbschaftsteuerschulden
| Muss die Finanzbehörde bei der Beitreibung der Erbschaftsteuer im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung berücksichtigen, dass das sonstige Vermögen eines Miterben einer Erbengemeinschaft weit unter der Höhe der Erbschaftsteuer liegt? Muss sie deshalb von der Vollstreckung der Steuerschuld bei diesem Miterben absehen und die Beitreibung im Rahmen der Haftung des ungeteilten Nachlasses betreiben? Vom BFH kam dazu jetzt ein klares Nein (BFH 4.6.19, VII R 16/18, Abruf-Nr. 211370 ). |
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