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  • 04.12.2023 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Klarstellung des BFH zur Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden für die SchenkSt

    | Der BFH hat entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Dies gilt unabhängig von seiner Richtigkeit und auch für die Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 Abs. 1 ErbStG, das heißt bei einer Schenkung, die innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Schenkung erfolgt – so der BFH in seinem Urteil vom 26.7.23. Laut BFH ist es einem Steuerpflichtigen zumutbar, bei einer unzutreffenden Feststellung bereits im Rahmen des Vorerwerbs den Wertfeststellungsbescheid rechtzeitig anzufechten. Tut er dies nicht und wird der Bescheid bestandskräftig, hat er keine Chance, dies bei der späteren Schenkungsteuerfestsetzung noch zu kompensieren. |