· Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Schenkung einer Rentenversicherung mit Todesfallabsicherung?
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Wird eine Rentenversicherung mit Todesfallabsicherung unentgeltlich auf die Lebensgefährtin übertragen, unterliegen nicht nur die Rentenleistungen, sondern auch die Todesfallleistung der ErbSt ‒ so das FG Münster mit Urteil vom 13.9.18. |
Sachverhalt
Der Erblasser E schloss gegen einmalige Beitragsleistung eine Rentenversicherung mit lebenslanger Todesfallabsicherung ab. Versicherungsnehmer und versicherte Person war E. Im Jahr 2011 übertrug E die Versicherung unentgeltlich auf seine Lebensgefährtin L, die in seine Stellung als Versicherungsnehmer eintrat und sodann die Rentenzahlungen bezog. Versicherte Person blieb E. Nach dem Tod des E im Jahr 2012 stellte die Versicherung die Rentenzahlungen ein und zahlte an L die Todesfallleistung.
Das FA behandelte die Todesfallleistung als Erwerb gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Schenkung auf den Todesfall) und legte die Rentenzahlungen an L als Vorerwerb zugrunde. L vertrat die Ansicht, dass die Todesfallleistung nicht der ErbSt unterliege. Durch die Übertragung des Versicherungsvertrags sei sie Versicherungsnehmerin geworden, sie habe damit alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erworben, sodass die Schenkung vollzogen gewesen sei.
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