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  • 24.06.2020 · Nachricht · Schenkungsteuer

    Zahlung aufgrund einer vor der Ehe abgeschlossenen Güterrechtsvereinbarung als freigebige Zuwendung einzustufen

    | Viele Ehepaare entscheiden sich, vor der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen und Gütertrennung zu vereinbaren. Häufig wird in solchen Verträgen geregelt, dass die Ehefrau für ihren Verzicht auf den Zugewinnausgleich im Falle des gesetzlichen Güterstandes und einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich eine Ausgleichszahlung erhält – abhängig von der Anzahl der vollendeten Ehejahre. Das FG München (2.5.18, 4 K 3181/16, Abruf-Nr. 216160 ) hat nun entschieden, dass es sich bei dieser Ausgleichszahlung um eine freigebige Zuwendung an die Ehefrau i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt, die der Schenkungsteuer unterliegt. |