28.06.2023 · Fachbeitrag · Statistische Lebenserwartung
Bewertung lebenslänglicher Nutzungen – Vervielfältiger falsch?
| Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen – wie beispielsweise ein Nießbrauch – werden für Zwecke der Erbschaftsteuer nach § 14 BewG bewertet. Maßgebend ist grundsätzlich der Jahreswert der Leistungen, multipliziert mit einem vom BMF veröffentlichten Vervielfältiger. Doch sind diese Vervielfältiger, welche sich nach der Sterbetafel des statistischen Bundesamtes richten, falsch? Dies wird nun der BFH entscheiden (Rev. BFH: II R 38/22). |
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