29.01.2016 · Fachbeitrag · Steuerbescheid
SchenkSt wurde gegen den Schenker und den Beschenkten festgesetzt
| Hat der Bedachte die SchenkSt aufgrund eines ihm bekannt gegebenen Bescheids entrichtet, kann sie insoweit nicht mehr gegen den Schenker festgesetzt werden, auch wenn der Schenker die Übernahme der SchenkSt erklärt hatte (FG Münster 26.2.15, 3 K 823/13 Erb, Abruf-Nr. 146264 , Revision BFH II R 31/15). |
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