· Fachbeitrag · Substanzwert
Feststellung des Anteilswerts: Zukünftige Steuerbelastung wird nicht berücksichtigt
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen ‒ so der BFH mit Urteil vom 27.9.17. |
Sachverhalt
Alleingesellschafterin der K-GmbH (Klägerin K1) war die verstorbene Erblasserin E. Ihre Beteiligung ging im Wege der Erbfolge auf den Geschäftsführer der GmbH, Kläger K2, über. K1 war bereits vor dem Tod der E nicht mehr operativ tätig. Das Vermögen der K1 bestand aus einem Grundstück (Buchwert 1,51 EUR), aus Bankguthaben und einer Forderung gegen E. K2 beschloss am 25.7.14 die Liquidation der K1.
Nach Ansicht der Kläger seien im Rahmen der Feststellung des Anteilswerts und des Verwaltungsvermögenswerts die bei der Liquidation auf die stillen Reserven im Grundstücksbuchwert anfallenden Ertragsteuern abzuziehen. FA und FG (FG Hamburg 20.1.15, 3 K 180/14, EFG 15, 1000) lehnten dies ab.
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