27.04.2023 · Nachricht · Verfahrensrecht
Demente Erblasserin stirbt im Pflegeheim – welches Nachlassgericht ist nun zuständig?
| Die Erblasserin E verstarb 2022 in einem Pflegeheim in S, in dem sie bereits seit 2011 untergebracht war. Im Jahr 1974 wurde für die E, die damals noch in G wohnte, wegen geistiger Gebrechen ein Betreuer bestellt, dessen Aufgabenbereich die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung umfasste. Der Betreuer veranlasste den Umzug von G nach S. Nach dem Tod der E stellte sich die Frage, welches Gericht zuständig ist. Das OLG München ist in seinem Beschluss vom 9.2.23 (33 UH 4/23e, Abruf-Nr. 234946 ) zu dem Ergebnis gelangt, das Gericht in S sei zuständig, da die Erblasserin hier ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig