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  • 27.04.2023 · Nachricht · Verfahrensrecht

    Demente Erblasserin stirbt im Pflegeheim – welches Nachlassgericht ist nun zuständig?

    | Die Erblasserin E verstarb 2022 in einem Pflegeheim in S, in dem sie bereits seit 2011 untergebracht war. Im Jahr 1974 wurde für die E, die damals noch in G wohnte, wegen geistiger Gebrechen ein Betreuer bestellt, dessen Aufgabenbereich die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung umfasste. Der Betreuer veranlasste den Umzug von G nach S. Nach dem Tod der E stellte sich die Frage, welches Gericht zuständig ist. Das OLG München ist in seinem Beschluss vom 9.2.23 (33 UH 4/23e, Abruf-Nr. 234946 ) zu dem Ergebnis gelangt, das Gericht in S sei zuständig, da die Erblasserin hier ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). |