06.11.2015 · Fachbeitrag · Verfügung Bayerisches Landesamt für Steuern
Verbindliche Auskünfte in Bezug auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG werden nicht mehr erteilt
| Das BayLfSt (6.8.15, S 3700.2.1-11/2 St34) teilt mit, dass verbindliche Auskünfte zu Anträgen in Bezug auf die derzeitigen Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG bis auf Weiteres abgelehnt werden. | |
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