28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsrecht
1. Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der ErbSt oder SchenkSt vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. 2. § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert bei der Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks abgezogen wird. (BFH 9.4.14, II R 48/12, Abruf-Nr. 141568 )
> lesen
28.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Der BGH stellt klar, dass der Pflichtteilberechtigte neben seinem Auskunftsanspruch gegen den Erben gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen auch einen Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten hat (BGH 4.6.14, IV ZB 2/14, Abruf-Nr. 142210 ).
> lesen
28.07.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Der Erblasser hatte mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen. Dessen Tochter, die Klägerin K, der die letztwilligen Verfügungen am 28.10.04 bekanntgegeben wurde, schlug wegen beeinträchtigenden Verfügungen formgerecht aus und machte Pflichtteilsansprüche geltend. Klageerhebung erfolgte am 31.7.08. Das OLG Frankfurt (3.9.13, 15 U 92/12, ErbBstg 14, 11 f.) sah die Pflichtteilsansprüche als verjährt an. Der BGH schloss sich dem OLG Frankfurt an (BGH 4.6.14, IV ZR 348/13, Abruf-Nr.
> lesen
25.07.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Nürnberg
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt auch für die Betreuungspauschale, die Heimbewohner im Betreuten Wohnen zahlen. Voraussetzung ist, dass die Seniorenwohnanlage ein eigenes Notruf- und Betreuungssystem bereithält. Das hat das FG Nürnberg entschieden.
> lesen
15.07.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Münster
Die ErbSt ist eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 BGB, § 325 InsO. Das FA kann die ErbSt daher nicht als Insolvenzforderung durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO geltend machen (FG Münster 30.4.14, 3 K 1915/12, Rev. BFH II R 34/14).
> lesen
14.07.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesverfassungsgericht
Am 8.7.14 hat der 1. Senat des BVerfG über den Vorlagebeschluss des BFH vom 27.9.12, II R 9/11 mündlich verhandelt. Das Gericht muss unter anderem prüfen, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.V. mit §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist, weil die 2009 eingeführte Vergünstigungen für Unternehmen zu weitreichend sind. In der mündlichen Verhandlung wurden die Argumente für und gegen eine Verfassungsmäßigkeit ausgetauscht.
> lesen
07.07.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Der BGH stellt klar, dass der Pflichtteilberechtigte neben seinem Auskunftsanspruch gegen den Erben gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen auch einen Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten hat (BGH 4.6.14, IV ZB 2/14).
> lesen
04.07.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der BFH (26.2.14, II R 36/12, ErbBstg 14, 155 f., Abruf-Nr. 141256 , in dieser Ausgabe) hatte sich mit der Frage zu beschäftigten, welche Folgen die Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs durch Hingabe eigener und geerbter Anteile an einer KG auslöst und ist dabei zugunsten der klagenden Steuerpflichtigen nicht der Entscheidung der Vorinstanz (FG Münster 10.5.12, 3 K 667/10 Erb, DStRE 13, 25, dazu auch Brüggemann, ErbBstg 13, 132 ff.) gefolgt. Der der Entscheidung zugrunde liegende ...
> lesen
27.06.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Europäischer Gerichtshof
Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen (EuGH 12.6.14, C-118/13, Abruf-Nr. 141844 ).
> lesen
27.06.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verfahrensrecht
Ein ESt-Bescheid ist wegen inhaltlicher, auf einem Adressierungsmangel beruhender Unbestimmtheit nichtig, wenn der Bescheid allein einem der Miterben „als Rechtsnachfolger“ eines verstorbenen Steuerpflichtigen bekanntgegeben worden ist (FG Münster 19.4.13, 14 K 3020/10 E, Abruf-Nr. 140583 , Rev. eingelegt, BFH VIII R 59/13).
> lesen