30.01.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuergesetz
Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 S. 1 ErbStRG auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 auf Erwerbe von Todes wegen, für die die Steuer nach dem 31.12.06 und vor dem 1.1.09 entstanden ist, konnte bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung, längstens bis einschließlich 30.6.09, ausgeübt werden (BFH 21.11.12, II B 78/12, Abruf-Nr. 130033 ).
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30.01.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberfinanzdirektion Frankfurt
Das Erbschaftsteuerfinanzamt informiert in bestimmten Fällen das Einkommensteuerfinanzamt. Die Details regelt eine Verfügung der OFD Frankfurt (13.8.12, S 3715 A - 2 - St 119, Abruf-Nr. 130097 ).
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30.01.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht München
Die gesetzliche Erbin beantragte die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen „über eventuelle Grundbesitze“ des verstorbenen Vaters. Diese benötige sie zur Klärung von möglichen Erbergänzungsansprüchen gegen Personen, an die Grundstücke möglicherweise vor dem Erbfall übertragen wurden. Das Grundbuchamt lehnte die Grundbucheinsicht ab.
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30.01.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzbehörde Hamburg
Das ErbStG befreit einen steuerpflichtigen Erwerb bis zu 20.000 EUR, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist.
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30.01.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht Baden-Württemberg
§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG regelt einen Freibetrag (20.000 EUR). Bei einer Pflegegewährung geringeren Werts ist vom steuerpflichtigen Erwerb nur der der tatsächlichen Leistung angemessene niedrigere Betrag abzuziehen. Auslagen im Zusammenhang mit Pflege- oder Unterhaltsleistungen sind bei einem Erwerb von Todes wegen nach Ansicht des FG Baden-Württemberg (6.7.12, 11 K 4190/11, Abruf-Nr. 130269 , Rev. BFH II R 37/12) und der Finanzverwaltung (R E 13.5 Abs. 6 S. 1 ErbStR 2011) mit dem ...
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20.12.2012 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Hamm
Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u.a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden. (OLG Hamm 19.9.12, I-15 W 420/11, 15 W 420/11).
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuergesetz
Der BFH hat mit Beschluss vom 27.9.12 dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.V. mit §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig ist (BFH 27.9.12, II R 9/11, ErbBstg 12, 289 ff.). Nach Auffassung des BFH führen die Verstöße teils für sich allein, teils in ihrer Kumulation zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung, durch die diejenigen Steuerpflichtigen, ...
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der Wert des Anteils eines Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG wird für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den für Personengesellschaften geltenden Grundsätzen als Wert des Anteils am Betriebsvermögen ermittelt und festgestellt (§ 12 Abs. 5 ErbStG i.V. mit § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG, § 157 Abs. 5 BewG). Er umfasst gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 5 und § 97 Abs. 1a BewG für jeden der Gesellschafter den Anteil am Gesamthandsvermögen und dessen Sonderbetriebsvermögen.
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Anteile an Kapitalgesellschaften sind gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG begünstigt, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR = EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) hat und der Übertragende zu mehr als 25 % am Stamm- oder Grundkapital der Kapitalgesellschaft unmittelbar beteiligt ist. Der Beitrag beleuchtet Einzelfragen zur ...
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser testierunfähig war, wird das bei Gefährdung des Nachlassbestands bestehende Fürsorgebedürfnis für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft im Dienste der endgültigen Erben nicht durch eine im Testament bestimmte Testamentsvollstreckung ausgeräumt (OLG Düsseldorf 7.9.12, I-3 Wx 141/12, Abruf-Nr. 123801 ).
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