· Nachricht · Oberlandesgericht Hamm
Keine wirksame Ergänzung eines Testamentes ohne Unterschrift!
| Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u.a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden. (OLG Hamm 19.9.12, I-15 W 420/11, 15 W 420/11) |.
Sind finden das Urteil unter der Abruf-Nr. 123917.
Quelle: ID 37349910