05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Wenden Eltern Teile ihrer Beteiligungen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unentgeltlich ihren Kindern zu und behalten sie sich dabei den lebenslänglichen Nießbrauch vor, fehlt es den Kindern an der für die Anwendung des § 13a ErbStG erforderlichen Mitunternehmerinitiative, wenn vereinbart ist, dass die Nießbraucher die Gesellschafterrechte der Kinder wahrnehmen und die Kinder den Eltern „vorsorglich“ Stimmrechtsvollmacht erteilen (BFH 10.12.08, II R 34/07).
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG, Abruf-Nr. 073891) ist bekanntlich für begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen (BV) sowie im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG) ein Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG i.V. mit § 13b Abs. 4 ErbStG) eingeführt worden, der durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem FA auf 100 % ausgeweitet werden kann (§ 13a Abs. 8 Nr. 4 ErbStG).
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuerreformgesetz sieht für die Übertragung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, an denen der Übertragende zu mehr als 25 % beteiligt ist, Vergünstigungen in Form eines Verschonungsabschlags (85 % nach der Regelverschonung, 100 % nach dem Optionsmodell) und gegebenenfalls eines Abzugsbetrags vor. Insbesondere die Gewährung des Verschonungsabschlags ist davon abhängig, dass der Erwerber bestimmte ...
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · OFD Münster
Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann (17.12.07, ErbBstg 08, 137, Abruf-Nr. 080822). Die geänderte Rechtsprechung ist in nach dem 18.8.08 eintretenden Erbfällen anzuwenden (BMF 24.7.08, BStBl I 08, 809). Der BFH hält unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 29.3.00 (BStBl II 00, 622 unter III.2.d) jedoch in seltenen und extrem ...
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Das BMF hat am 7.1.09 den neuen Basiszinssatz für das vereinfachte Ertragswertverfahren in 2009 bekannt gegeben. Der Basiszinssatz wird aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet. Er wurde - naturgemäß - gegenüber 2008 etwas abgesenkt und beträgt 3,61 Prozent. Damit erhöht sich in 2009 der Kapitalisierungsfaktor auf 12,33. Nachfolgend wird die Vererbung eines Gesellschaftsanteils an einer GmbH & Co. KG im vereinfachten Ertragswertverfahren mit dem ...
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Sofern die Steuer - bei einem Erwerb von Todes wegen nach dem 31.12.06 und vor dem Tag des Inkrafttretens des ErbStRG - bereits bestandskräftig festgesetzt worden ist, kann der Antrag auf Anwendung des neuen Rechts innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes - demnach bis zum 30.6.09 - gestellt werden. Die Option gilt allerdings nicht für die persönlichen Freibeträge, die nach altem Recht anzusetzen sind.
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · OFD Münster
Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für ein Grundstück für Zwecke der GrESt, der ErbSt oder der SchenkSt kann nicht über die Hochrechnung aus Kaufpreisen für Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften geführt werden. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts darf ausschließlich über ein Wertgutachten oder einen niedrigeren Kaufpreis für das Grundstück erfolgen (Ländererlass 2.4.07, BStBl II 07, 314). In die Bestimmung des Kaufpreises des Gesellschaftsanteils ...
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsauslegung
Zur Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersuchens an das Nachlassgericht, einen neuen Testamentsvollstrecker zu bestellen (LG Heidelberg 13.5.08, 2 O 392/07).
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ausschlagung
Meint der potenzielle Erbe, der aus zuverlässiger Quelle die Information hat, es befinde sich ein „größerer Geldbetrag“ auf dem Girokonto seiner verstorbenen Mutter, die Erbschaft sei „wohl eher“ überschuldet und stellt sich sodann nach ersten Ermittlungen ein Nachlass von mindestens 20.000 EUR heraus, so kann er seine notarielle Ausschlagungserklärung nicht mit der Begründung anfechten, er habe die Erbschaft irrtümlich für überschuldet gehalten (OLG Düsseldorf 5.9.08, I-3 Wx ...
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09.02.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Das „neue“ Erbschaftsteuerrecht bietet Unternehmern die Möglichkeit, begünstigungsfähiges Betriebsvermögen (§ 13b ErbStG) zu 85 % (§ 13b Abs. 4 ErbStG, Regelverschonung) oder zu 100 % (§ 13a Abs. 8 Nr. 4 ErbStG, Optionsmodell) erbschaftsteuerfrei zu übertragen (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG).
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