29.09.2022 · Nachricht aus ErbBstg · Ehegattentestament
Die Ehegatten errichteten ein Testament, das mit „Betr. Wohnhaus + Grundstück“ überschrieben war. Darin war u. a. geregelt: „Hiermit verfügen wir, dass unser Wohnhaus + Grundstück nach dem Tod des längerlebenden Eigentümers übergehen soll als Erbe an unsere Tochter sowie an unseren Enkel.“ Das Vermögen der Eheleute bestand zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung in dem Hausgrundstück mit einem Wert von ca. 500.000 EUR und Sparvermögen von ca. 250.000 EUR. Nach dem Tod des ...
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29.09.2022 · Nachricht aus ErbBstg · Vorsorge- und Prozessvollmacht
Für die spätere Erblasserin E wurde eine vorläufige Betreuung durch den Sohn S mit dem üblichen Aufgabenkreis eingerichtet. Zudem hatte der S eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Aufgrund der Vorsorgevollmacht reichte der S für die E einen Scheidungsantrag ein. Im Laufe des Ehescheidungsverfahrens reichte der Prozessbevollmächtigte des Weiteren eine Vollmacht der Mutter der E – die zwischenzeitlich zur Betreuerin für den Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge einschließlich hiermit ...
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29.09.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Anteilsübertragungen
Werden innerhalb einer Unternehmensgruppe Kommanditanteile auf leibliche Abkömmlinge übertragen, die in verantwortlicher Leitungsfunktion als Geschäftsführer oder Prokurist in einer oder mehreren der bedeutenden operativen Tochtergesellschaften dauerhaft tätig bzw. tätig gewesen sind, führen die Anteilsübertragungen nicht zu Arbeitslohn, sondern erfolgen im Wege der Schenkung i. S. v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – so das FG Bremen mit Urteil vom 27.1.21.
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29.09.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbfälle und Schenkungen
Nießbrauchgestaltungen treten gerade in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen regelmäßig auf. Der Nießbrauch an herkömmlichen Immobiliensachwerten ist dabei der „Klassiker“. Praktische Besonderheiten ergeben sich jedoch bei Nießbrauchgestaltungen an Wertpapiervermögen. Gerade die Wertermittlung des Kapitalwerts wirft unter Beachtung der gesonderten Interpolierung des Jahreswerts hier zahlreiche Einzelfragen auf. Wie Sie zumindest bei festverzinslichen Wertpapieren – hierzu zählen ...
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29.09.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Arbeitshilfen
Ein „falscher“ Ehevertrag kann sich im Erbfall äußerst negativ auswirken. Ein entscheidender Faktor ist in der Praxis immer wieder, ob Ehepartner Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft vereinbart haben und ob sie sich über die genauen Konsequenzen ihrer Wahl auch im Klaren waren. Einer der entscheidendsten Vorteile der Zugewinngemeinschaft ist, dass im Todesfall keine Erbschaftsteuer auf den Zugewinn anfällt. Stirbt also der Ehepartner und hinterlässt kein Testament, so erhält der ...
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29.09.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Abschmelzungsfrist
Das dem Erblasser eingeräumte Wohnungsrecht hemmt im vorliegenden Einzelfall den Beginn der Abschmelzungsfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB, weil es an allen relevanten Räumen des verschenkten Hauses besteht, sodass der Erwerber insoweit keine eigene Nutzungsmöglichkeit hatte. In einem solchen Fall sind die Unterschiede zwischen einem vorbehaltenen Nießbrauch und dem tatsächlich vereinbarten Wohnungsrecht so gering, dass die Interessen des Pflichtteilsberechtigten, denen bei der Beurteilung ...
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29.09.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kapitalgesellschaften
§ 7 Abs. 7 S. 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt – wie der BFH mit Urteil vom 17.11.21 jüngst klargestellt hat.
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26.08.2022 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
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26.08.2022 · Nachricht aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeiten
In gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.2.22 (S 3810, BStBl I 22, 224) wurde dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten i. S. v. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zu qualifizieren sind.
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26.08.2022 · Nachricht aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Die Anwendung des gewählten englischen Erbrechts kann im Hinblick auf das in Deutschland verankerte Pflichtteilsrecht einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen. Nach Ansicht des BGH ist dies jedenfalls dann so, wenn einem Kind trotz hinreichenden Inlandsbezugs des Erbfalls kein bedarfsunabhängiger Pflichtteil zusteht (BGH 29.6.22, IV ZR 110/21, Abruf-Nr. 230452 ).
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