31.08.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemischte Schenkung
Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der gegebenenfalls kapitalisierten Gegenleistung vom Steuerwert
zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem BewG ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt – so der BFH mit Beschluss vom 5.7.18.
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31.08.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor- und Nacherbschaft
Wenn der Schenker oder Erblasser alleinstehend oder verwitwet und kinderlos ist und somit keine zur Steuerklasse I gehörenden (Adoptiv-)Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind, geht das Privatvermögen in der Regel auf zur Steuerklasse II oder III gehörende entferntere Verwandte oder Nichtverwandte über. Die Möglichkeiten zur Reduzierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer sind in solchen Fällen eher begrenzt. Hinzu kommen unter Umständen auch noch grunderwerbsteuerliche Probleme.
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31.08.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Ändert der Alleinerbe einer Britin zulässig deren Testament („Deed of Variation“) und nimmt dadurch eine veränderte Verteilung des Nachlasses an weitere Familienangehörige vor, erwerben diese vom Alleinerben und nicht von der Erblasserin – so das FG Münster mit Urteil vom 12.4.18.
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31.08.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Nach Ansicht des Hessischen FG können Hinterziehungszinsen für die Nichtanzeige einer Schenkung trotz rückwirkendem Wegfall des Steueranspruchs festgesetzt werden, da der Zinsanspruch nicht akzessorisch zum Erlöschen des Steueranspruchs ist. Die Richter haben die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
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31.08.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Bei unverzinslich und niedrigverzinslich gestundeten Forderungen stellt sich neben der Frage der steuerlichen Anerkennung unter Angehörigen auch die Frage, welche einkommensteuerlichen und/oder schenkungsteuerlichen Folgen sich aus einem gar nicht oder niedrig vereinbarten Zinssatz ergeben. Der BFH hat sich hierzu erneut geäußert und ist dabei auch auf das Verhältnis von ESt und SchenkSt eingegangen. Gestalterisch empfiehlt es sich, zwischen den einkommensteuerlichen und ...
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27.08.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbuch
Übertragen Eltern ihren Kindern Grundbesitz, werden häufig Rückforderungsrechte vereinbart und diese Rückforderungsrechte durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung gesichert. Problematisch ist die sich anschließende Frage, wie die Rückauflassungsvormerkung zur Löschung gebracht werden kann, wenn die Eltern – als Berechtigte – verstorben sind. Reicht hier die Vorlage der Sterbeurkunde?
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27.08.2018 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Hamburg
Der Kläger hatte das FA davon in Kenntnis gesetzt, dass er seine Lebensgefährtin zu einer fünfmonatigen Weltreise im Wert von 500.000 EUR eingeladen hatte. Das FA forderte daraufhin den Kläger zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf.
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27.08.2018 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Stuttgart
Der Erblasser errichtete ein Testament und bestimmte darin seine Kinder gleichanteilig zu seinen Erben. Zweieinhalb Wochen später nahm er sich das Leben. Der Erblasser wusste aber, dass seine Frau nochmals schwanger war. Er richtete einen längeren Brief an das noch ungeborene Kind, sein Testament änderte er nicht mehr. Mit Beschluss vom 14.5.18 hat das OLG Stuttgart bejaht, dass das Testament des Erblassers nach § 2079 BGB wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten angefochten werden ...
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Die Prüfungsanordnung kann über die in einer Selbstanzeige benannten Stichtage hinaus einen längeren Prüfungszeitraum ermessensgerecht festlegen, wenn der der Finanzbehörde bekannte schenkungsteuerrechtliche Sachverhalt auf weitere Tatbestände schließen lässt. Einwendungen gegen den mit der Außenprüfung beauftragten Prüfer führen nicht zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung.
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbuchamt
Das OLG München hatte über die Frage zu befinden, wie der befreite Vorerbe die Entgeltlichkeit einer Verfügung über Grundbesitz nachweisen kann. Nach § 2136 BGB i.V. mit § 2113 BGB kann der befreite Vorerbe über Grundbesitz entgeltlich verfügen, während unentgeltliche (bzw. teilentgeltliche) Verfügungen bei Eintritt der Nacherbfolge insoweit unwirksam sind, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden.
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