· Fachbeitrag · Grundbuchamt
Zum Nachteil des Nacherben: Vorerbin hatte Grundbesitz nicht voll entgeltlich weiterverkauft
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Das OLG München hatte über die Frage zu befinden, wie der befreite Vorerbe die Entgeltlichkeit einer Verfügung über Grundbesitz nachweisen kann. Nach § 2136 BGB i.V. mit § 2113 BGB kann der befreite Vorerbe über Grundbesitz entgeltlich verfügen, während unentgeltliche (bzw. teilentgeltliche) Verfügungen bei Eintritt der Nacherbfolge insoweit unwirksam sind, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. |
Sachverhalt
Die Erbin E ist aufgrund testamentarischer Erbfolge Eigentümerin eines Ferienhauses. Die E ist befreite Vorerbin, Nacherbin auf ihren Tod ist die N. Die E verkaufte den Grundbesitz an einen fremden Dritten zu einem Kaufpreis von 449.000 EUR. Neben dem Kaufpreis war ein lebenslanges Wohnrecht zugunsten der E vereinbart; der Nutzungswert beträgt jährlich 10.000 EUR. Für den Fall, dass die E das Wohnrecht zu Lebzeiten aufgibt und im Grundbuch vollständig und vorbehaltlos löschen lässt, verpflichtete sich der Käufer, der E eine lebenslange Rente von monatlich 500 EUR zu bezahlen.
Bereits mit dem Antrag auf Eintragung einer Eigentumsvormerkung übersandte der Notar ein Verkehrswertgutachten eines von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dieses beziffert den Ertragswert des bebauten Grundstücks ohne Belastung mit 563.040 EUR und den Sachwert ohne Belastung mit 560.915 EUR. Der „Nießbrauch“ am Objekt wird mit einem Wert von 137.416 EUR beziffert. Insgesamt kommt das Gutachten zu einem Verkehrswert, einschließlich der Belastung, von 425.000 EUR.
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