01.12.2020 · Nachricht · Akteneinsicht
Zweifel am Originalzustand des Testaments: Notar verweigert Hilfe
| Nach dem Tod des Erblassers wurde ein notarielles Testament eröffnet, nach dem der Sohn S aus erster Ehe des Erblassers enterbt war. Der S beantragte daraufhin Akteneinsicht bei dem damals beurkundenden Notar. Er wolle das beim Nachlassgericht eingereichte Original mit der beim Notar befindlichen „Ablichtung“ vergleichen, da es aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes Anzeichen dafür gebe, dass Seiten des Originals ausgetauscht worden seien. Der Notar berief sich jedoch nach Rückendeckung seiner zuständigen Notarkammer auf seine Verschwiegenheitspflicht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig