27.01.2023 · Nachricht · Anordnung im Testament
Die „knifflige“ Frage im Streitfall: Lag trotz testamentarischer Enterbung eine „gesetzliche“ Erbenstellung vor?
| Eheleute errichteten ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sie sich zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten weitläufige Verwandte der Ehefrau als Schlusserben. Die Eheleute hatten keine gemeinsamen Kinder, der Ehemann drei Kinder aus erster Ehe. In Bezug auf diese Kinder heißt es in dem Testament: „(…) sie sind durch das Testament nicht erbberechtigt.“ Doch war damit ein Entzug des gesetzlichen Erbrechts gemeint? |
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