25.02.2025 · Nachricht · Ausschlagung einer Erbschaft
Formerfordernis gilt auch bei der Anfechtung der Ausschlagung durch einen bevollmächtigten Anwalt
| Das OLG Frankfurt hatte sich in seiner Entscheidung vom 16.1.25 (21 W 123/24, Abruf-Nr. 246113 ) mit der Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung zu beschäftigen, die durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt über das elektronische Anwaltspostfach abgegeben worden war. Im Streitfall hatte der Erbe die Erbschaft zunächst wegen Überschuldung wirksam ausgeschlagen. Nachdem er aber von der Werthaltigkeit des Nachlasses erfahren hatte, beauftragte er einen Anwalt, die Ausschlagung anzufechten. Der Anwalt übermittelte die Anfechtungserklärung sodann per beA. Doch reicht das? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig