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  • 06.05.2015 · Fachbeitrag · Bankvollmacht

    Vorsorgevollmacht als Bankvollmacht

    | Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist (LG Detmold 14.1.15, 10 S 110/14, Abruf-Nr. 144192 ). |