16.12.2024 · Nachricht · Beweislast
Angebliche Schenkung an den Vorsorgebevollmächtigten
| Die E hatte mit ihrem vorverstorbenen Ehemann einen Erbvertrag geschlossen, in dem sich die Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben und drei weitere Personen (mutmaßlich ihre Kinder) zu Schlusserben einsetzten. Die E hatte ihrer Schwester S eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt; später erteilte sie der S eine notariell beurkundete Vollmacht zur Veräußerung der von ihr zuletzt bewohnten Immobilie zu einem beliebigen Preis. Die S verkaufte den Grundbesitz zu einem Preis von 150.000 EUR. Der Betrag wurde vom Käufer auf das Konto der S überwiesen. Nach dem Tod der E verlangte die Erbengemeinschaft nach E von S die Herausgabe des Kaufpreises. Ob zu Recht, hatte das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 15.10.24 zu entscheiden. |
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