27.06.2014 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht vererblich
| Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich (BGH 29.4.14, VI ZR 246/12, Abruf-Nr. 141377 ). |
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