04.01.2016 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Land musste den Erben nicht nur die Erbschaft herausgeben, sondern auch Zinsen zahlen
| Der Erbe hat nicht nur Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses gegenüber dem Fiskus als Erbschaftsbesitzer, sondern es steht ihm auch ein Zinsanspruch gemäß §§ 2018, 2021 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 818 BGB zu. Dies gilt auch dann, wenn der Fiskus zun ächst gemäß § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe berufen war (BGH 14.10.15, IV ZR 438/14, Abruf-Nr. 180679 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig