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  • 04.01.2016 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Land musste den Erben nicht nur die Erbschaft herausgeben, sondern auch Zinsen zahlen

    | Der Erbe hat nicht nur Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses gegenüber dem Fiskus als Erbschaftsbesitzer, sondern es steht ihm auch ein Zinsanspruch gemäß §§ 2018, 2021 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 818 BGB zu. Dies gilt auch dann, wenn der Fiskus zunächst gemäß § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe berufen war (BGH 14.10.15, IV ZR 438/14, Abruf-Nr. 180679 ). |