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  • 29.02.2016 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts im Erbscheinverfahren

    | Nach dem Erbschein erben die drei Töchter zu gleichen Teilen. Der Sohn S der Erblasserin E, dem bereits zu Lebzeiten der Hof übertragen worden war, sah sich gleichfalls als Erbe. Ihm war im Testament ein Anliegergrundstück zum Hof zugesprochen worden. Zudem sollten die Töchter bestimmte Grundstücke als Vorerbinnen, Nacherbe sollte der Enkel werden, der Abkömmling des S. S erhob Beschwerde. |