· Nachricht · Bundesgerichtshof
Tod des Schuldners: Übergang des Insolvenzverfahrens in das Nachlassinsolvenzverfahren
| Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben ( BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ). |
Erst wurde über das Vermögen der Mutter des Beklagten B das Insolvenzverfahren eröffnet, danach schloss sie mit dem Kläger K, einer Seniorenresidenz, einen Mietvertrag. Die Mutter verstarb, B ist Alleinerbe. K macht nun restliche Mietzahlungen für Dezember 2010, Januar und Februar 2011 sowie Telefonkosten und vorgerichtliche Anwaltskosten geltend.
Der Tod des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt ohne Weiteres eine Überleitung des bisherigen Insolvenzverfahrens in das Nachlassinsolvenzverfahren, wobei dies sowohl für ein Regel- als auch für ein Verbraucherinsolvenzverfahren gilt. Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt daher ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuem Schuldner.