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  • 27.08.2014 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Witwe verklagt Notar wegen Untätigkeit, BGH verneint vorliegend dennoch Schadensersatzanspruch

    | Ein Ehepaar beauftragte einen Notar mit der Erstellung eines Testaments. Der Notar blieb untätig. Die Ehefrau wandte sich dann mit Schreiben vom 15.7.08 unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Angelegenheit an den Notar und setzte Frist zur Erstellung des Testaments bis spätestens zum 11.8.08. In dem Schreiben kündigt sie an, dass für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der Frist der Auftrag als erledigt betrachtet wird – „ohne Honorarforderung“. |