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  • 21.12.2021 · Nachricht · Ehegattentestament

    Gegenseitige Erbeinsetzung: Ist der „gemeinsame Tod“ auch als nacheinander versterben auszulegen?

    | Die Eheleute errichteten ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Weiter war geregelt, „der überlebende Teil bestimmt den Nacherben allein. Bei einem gemeinsamen Tod – z. B. einem Unfall – fällt der gesamte Nachlass an unsere Nichte M.“ Nach dem Tod des Ehemanns verstarb die Ehefrau innerhalb von 10 Tagen nach. Nichte M beantragte auf Grundlage des gemeinschaftlichen Testaments einen Alleinerbschein, da sie sich als Schlusserbin berufen sah. Dagegen setzten sich die gesetzlichen Erben der Ehefrau zur Wehr. Ohne Erfolg, wie das OLG München in seinem Beschluss vom 1.12.21 entschieden hat. |