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  • 27.05.2024 · Nachricht · Einsetzung eines Ergänzungspflegers

    Ergänzungspflegschaft bei minderjährigen Pflichtteilsberechtigten

    | Testamentarische Alleinerbin nach dem verstorbenen Ehemann ist dessen Ehefrau geworden. Die Eheleute hatten zum Zeitpunkt des Erbfalls minderjährige Kinder. Das zuständige Familiengericht ordnete Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung der Kinder bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils an. Dagegen wehrte sich die Ehefrau. Nach Auffassung des OLG Köln in seinem aktuellen Beschluss vom 17.4.24 (10 WF 16/24, Abruf-Nr. 241655 ) ist die Einsetzung eines Ergänzungspflegers für den Bereich der Pflichtteilsansprüche der Kinder hier tatsächlich nicht geboten. |