21.12.2021 · Nachricht · Erbauseinandersetzung
Kann ein Erbschein das Erbrecht nach einem von mehreren Testamenten bezeugen?
| Die Erblasserin hinterließ zwei Testamente. In dem ersten Testament waren ihre Kinder zu Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. In dem zweiten waren die Kinder wiederum zu gleichen Teilen eingesetzt, allerdings nun mit detaillierten Regelungen zu Erbauseinandersetzung. Einer der als Erben berufenen Kinder beantragte nun einen Erbschein auf Grundlage des ersten Testaments; er war der Auffassung, die Erblasserin sei bei der Errichtung des zweiten Testaments nicht mehr testierfähig gewesen. Da ihm offenbar die Regelungen zur Erbauseinandersetzung missfielen, beantragte er zudem, den Berufungsgrund „Testament vom …“ in den Erbschein aufzunehmen. Dem ist der BGH in seinem aktuellen Beschluss vom 8.9.21 entgegengetreten. |
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