· Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Miterbe macht zum Nachlass gehörenden Anspruch auf Rechnungslegung geltend
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
Bei der Geltendmachung eines Rechnungslegungsanspruchs kommt ein Verstoß gegen Treu und Glauben in Betracht, wenn dieser über viele Jahre hindurch nicht geltend gemacht wurde, wobei für die Annahme eines Ausschlusses allerdings dann kein Raum ist, wenn sich nachträglich beachtliche Gründe für die Nachholung der Rechnungslegung ergeben (OLG Düsseldorf 18.12.14, 3 U 88/14, Abruf-Nr. 145344). |
Sachverhalt
Der Beklagte B verwaltete seit Januar 2006 das Vermögen der Erblasserin; er hatte umfassende Vollmachten über alle ihre Konten. Zwischen Februar 2006 und Februar 2012 nahm B 59 Abhebungen von dem Konto der Erblasserin über einen Gesamtbetrag von 345.400,32 EUR vor.
Im Jahr 2011 hatte der Kläger K, der Bruder des Beklagten, gegenüber seiner Mutter einen Betrugsverdacht geäußert; gleichwohl machte die Mutter keine Rechnungslegungsansprüche geltend. Nach dem Tode der Mutter erhob der K gegen seinen Bruder Stufenklage auf Rechnungslegung, eidesstattliche Versicherung und Zahlung mit der Begründung, er habe festgestellt, dass sein Bruder das Vermögen der Mutter nicht ordnungsgemäß verwaltet habe.
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