26.05.2023 · Nachricht · Erbrecht des Fiskus
Beschwerderecht eines Nachlassgläubigers?
| Das Nachlassgericht hatte, nachdem Erben des Erblassers nicht ermittelt werden konnten, nach § 1964 Abs. 1 BGB beschlossen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Dieser Beschluss begründet die Vermutung, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe ist. Gegen diesen Beschluss setzte sich ein Gläubiger des Erblassers zur Wehr, da er hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt sei. Eine solche Beeinträchtigung der Rechte des Nachlassgläubigers sieht das OLG Celle in seinem Beschluss vom 22.3.22 (6 W 31/23, Abruf-Nr. 235435 ) aber nicht. |
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