28.06.2013 · Fachbeitrag · Erbschein
Ehe- und Erbverzichtsvertrag nicht sittenwidrig
| Der Ehe- und Erbverzichtsvertrag war nicht sittenwidrig, obwohl der Erblasser seine künftige Ehefrau nicht über seine wahren Vermögensverhältnisse aufgeklärt hatte (OLG Düsseldorf 21.2.13, 3 Wx 193/12, Abruf-Nr. 131361 ). |
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